Bund, 30.04.2014
Neue Verordnung soll Fehlentwicklungen bei den dualen Systemen entgegenwirken
Das Bundeskabinett hat heute neue Regelungen für die Sammlung von Verpackungsmüll beschlossen. Mit der 7. Novelle zur Änderung der Verpackungsverordnung soll Fehlentwicklungen beim Grünen Punkt entgegengewirkt werden. Hintergrund ist, dass einige duale Systeme "Schlupflöcher" in der bestehenden Verordnung nutzen, um Verpackungsmengen der Lizenzierungspflicht zu entziehen und damit Kosten zu sparen. Die nun auf den Weg gebrachten Änderungen sind dringend erforderlich, um das bestehende System dauerhaft zu sichern.
Auf Grundlage der Verpackungsverordnung wurden sogenannte duale Systeme eingerichtet, die außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung die haushaltsnahe Abholung der gelben Säcke und Tonnen sowie eine anspruchsvolle Verwertung der gesammelten Verkaufsverpackungen gewährleisten. Der Wettbewerb zwischen diesen Systemen ist jedoch teilweise durch Missbrauch und Umgehung einzelner Regelungen der Verpackungsverordnung verzerrt. Die zunehmende Nutzung von Schlupflöchern im Bereich von Ausnahmeregelungen der Verpackungsverordnung zu Eigenrücknahmen und besonderen Branchenlösungen droht das Erfassungssystem insgesamt zu destabilisieren. Mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung sollen diese Schlupflöcher zeitnah geschlossen werden. Die Möglichkeit für Hersteller und Vertreiber, die für die Beteiligung an einem dualen System geleisteten Entgelte zurückzuverlangen, soweit sie Verkaufsverpackungen am Ort der Abgabe zurückgenommen und auf eigene Kosten einer Verwertung zugeführt haben, wird nun gestrichen. Außerdem werden die formalen Anforderungen an Branchenlösungen deutlich erhöht. Nach der neuen Regelung können Unternehmen weiterhin ein eigenes Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen bei bestimmten, den Haushalten gleichgestellten Anfallstellen (z. B. Kantinen, Hotels, Freizeitparks, Kinos usw.) einrichten. Dazu müssen jedoch zuvor die eingebundenen Stellen ihre Teilnahme schriftlich bestätigen. Zudem sind die dorthin gelieferten und später wieder zurückgenommenen Verpackungsmengen genau zu dokumentieren, um auch an dieser Stelle Missbrauch und Umgehungen einzudämmen.
Das Bundeskabinett hat die Änderungsverordnung am 30.04.2014 beschlossen. Anschließend müssen noch der Deutsche Bundestag sowie der Bundesrat zustimmen.
[http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/verpackv_siebte_aenderungsv_bf.pdf Siebte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung]
Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV
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