Bund, 29.04.2014
Mehr Transparenz und höhere Klimaschutz-Standards
Am 1. Mai 2014 tritt die novellierte Energieeinsparverordnung in Kraft. Die Novellierung bringt eine Reihe wichtiger Änderungen, vor allem rund um den Energieausweis.
Die Neuregelungen stärken die Aussagekraft von Energieausweisen und erweitern bzw. verdeutlichen die Pflichten bei Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen, um die Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu verbessern. Neue Energieausweise für Wohngebäude enthalten künftig auch die Angabe von Energieeffizienzklassen und müssen spätestens bei der Besichtigung eines Kauf- oder Mietobjekts vorgelegt werden. Nach Vertragsabschluss erhält der Käufer oder der neue Mieter eine Kopie des Dokuments.
Neues Recht gilt künftig auch für Immobilienanzeigen. Wer zum Zeitpunkt der Aufgabe der Anzeige bereits einen Energieausweis hat, muss in die Anzeige bestimmte energetische Angaben aus dem Ausweis aufnehmen.
Ein weiteres Kernelement der Novellierung ist die Verschärfung der Effizienzstandards für Neubauten um durchschnittlich 25 Prozent ab dem 1. Januar 2016. Diese Neubaustandards sind ein notwendiger, wirtschaftlich vertretbarer Schritt hin zum Niedrigstenergiegebäude. Europarecht bestimmt, dass ab 2021 alle Neubauten als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden müssen (neue Behördengebäude schon ab 2019).
Schließlich müssen ab 2015 ineffiziente Heizkessel nach 30 Betriebsjahren stillgelegt werden. Dies betrifft nicht so genannte Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel. Ausnahmen gibt es für viele selbstgenutzte Ein- oder Zweifamilienhäuser.
Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: