Bund, 26.02.2014
Bundeskabinett beschließt Entwurf für neue Bundes-Anlagenverordnung (AwSV)
Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgelegte Verordnung über Anlagen zum Umgang mitwassergefährdenden Stoffen (AwSV) beschlossen. Ziel der Verordnung ist die Schaffung eines bundesweit einheitlichen Sicherheitsstandards bei derartigen Anlagen. Damit sollen die bisher bestehenden Wettbewerbsverzerrungen aufgehoben werden. Bisher hatten die Länder entsprechende Verordnungen erlassen, die sich im Laufe der Zeit immer mehr auseinanderentwickelt haben. Vor allem von der betroffenen Wirtschaft wird daher seit langer Zeit eine Vereinheitlichung des Anlagenrechts zum Schutz der Gewässer gefordert.
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes, wonach eine Verunreinigung der Gewässer unter allen Betriebsbedingungen nach menschlichem Vorstellungsvermögen auszuschließen ist. Im Wesentlichen werden dabei bereits nach Landesrecht bestehende Verpflichtungen von Anlagenbetreibern zum Schutz der Gewässer im Zusammenhang mit Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vereinheitlicht.
Der Verordnungsentwurf enthält stoffbezogene Regelungen zur Einstufung wassergefährdender Stoffe, die die derzeitige Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe ablösen sollen. Außerdem enthält der Entwurf anlagenbezogene Regelungen, die den technischen Sicherheitsstandard insbesondere bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen vorgeben. Der Betreiber muss zudem bestimmte Pflichten erfüllen, zu denen bei den größeren Anlagen eine regelmäßig wiederkehrende Prüfung durch Sachverständige gehört. Außerdem dürfen bestimmte Anlagen nur von Fachbetrieben gebaut werden. Sachverständige müssen von anerkannten Organisationen bestellt werden. Solchen Organisationen obliegt auch die Zertifizierung und Überwachung von Fachbetrieben. Die Verordnung bestimmt deshalb, unter welchen Bedingungen die entsprechenden Organisationen anerkannt werden können.
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
[http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Binnengewaesser/vo_anlagen_umgang_mitwassergefaehrdende_stoffe_bf.pdf Entwurf: Bundes-Anlagenverordnung (AwSV)]
Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV
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