Bund, 08.07.2013
Anpassung der Verpackungsverordnung an Änderungen des Europäischen Rechts
Mit der Richtlinie 2013/2/EU der Kommission vom 7. Februar 2013 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 37 vom 8.2.2013, S. 10) wurde die in Anhang I der Richtlinie 94/62/EG (Verpackungsrichtlinie) geführte Beispielliste für die Anwendung der Kriterien für die Begriffsbestimmung für Verpackungen um zusätzliche Beispiele ergänzt. Diese Beispiele stellen keine eigenständige Neuregelung dar, sondern lediglich verbindliche Auslegungen der geltenden Verpackungsdefinition durch die Europäische Kommission. Die neu ergänzten Beispiele sind in innerstaatliches Recht umzusetzen. Mit der Übernahme der Beispiele in die Verpackungsverordnung ist keine Änderung der materiellen Rechtslage in Deutschland verbunden, da sie sich bereits unmittelbar aus der geltenden Verpackungsdefinition ergeben.
Mit dem vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung soll die Verpackungsverordnung an den gegenwärtigen Stand der Verpackungsrichtlinie angepasst werden. Zudem soll eine Klarstellung hinsichtlich des Begriffs der Transportverpackungen erfolgen. Die Europäische Kommission hatte im Rahmen eines Pilotverfahrens Klarstellungsbedarf geltend gemacht.
Mit der Veröffentlichung des Verordnungsentwurfs auf der Homepage des Bundesumweltministeriums wird zugleich die schriftliche Anhörung der beteiligten Kreise nach § 68 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eingeleitet. Eine mündliche Anhörung findet nicht statt. Stellungnahmen zum Entwurf können dem Bundesumweltministerium auf dem Postwege oder vorzugsweise elektronisch unter WAII6@bmu.bund.de vorgelegt werden. Die Anhörung endet mit Ablauf des 09.08.2013.
Der Verordnungsentwurf und die Begründung sind innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt.
[http://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Wasser_Abfall_Boden/Abfallwirtschaft/2013_07_09_sechste_aenderungsv_verpackv.pdf Entwurf: Sechste Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung]
Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV
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