Bund, 01.11.2012
Im Rahmen der vom BMU eingeleiteten Anhörung haben Länder und Verbände bis zum 17. Dezember 2012 Gelegenheit, sich schriftlich zum Referentenentwurf über die Durchführung des neuen europäischen Biozidrechts zu äußern.
Das europäische Chemikalienrecht wurde in den letzten Jahren schrittweise unter wesentlicher inhaltlicher Erweiterung von national umsetzungsbedürftigem EU-Richtlinienrecht in unmittelbar geltendes EU-Verordnungsrecht überführt. Nach der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) von 2006 und der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) von 2008 liegt nunmehr mit der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Rates und des Parlamentes vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Biozid-Verordnung) der letzte größere Schritt dieses Umbauprozesses vor. Die Biozid-Verordnung löst die auf der Richtlinie 98/8/EG beruhenden bisherigen Vorschriften zur Zulassung von Biozid-Produkten durch eine inhaltlich in einigen Aspekten weitergehende und verfahrensmäßig stärker EU-zentralisierte Unionsverordnungsregelung ab.
Als unmittelbar geltendes EU-Recht bedarf die Biozid-Verordnung keiner Umsetzung in nationales Recht. Erforderlich ist jedoch eine Anpassung des nationalen Rechts, mit der die Rahmenbedingungen für eine effektive Anwendung der Verordnung in Deutschland geschaffen werden. Der Gesetzentwurf, der sich formal und inhaltlich an die Gesetze von 2008 und 2011 zur Durchführung der REACH- und der CLP-Verordnung anlehnt, enthält die hierfür nötigen Änderungen des Chemikaliengesetzes und anderer betroffener Gesetze. Kern des Gesetzentwurfs ist die Neufassung des Abschnitts IIa des Chemikaliengesetzes (PDF, extern, 200 KB), der bisher die nationale Umsetzung der Richtlinie 98/8/EG enthält und in dem stattdessen nunmehr Vorschriften zur Zuweisung von Zuständigkeiten auf Bundesebene, zur Zusammenarbeit der beteiligten Bundesoberbehörden und zur Aufteilung der Aufgaben zwischen Bund und Ländern bei der Durchführung der Biozid-Verordnung normiert werden sollen. Weitere Regelungen, darunter die zu Gebühren und Sanktionen, müssen ergänzend noch auf Verordnungsebene folgen und werden derzeit vorbereitet.
Die an Länder und Verbände versandte, innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmte Fassung des Gesetzentwurfs einschließlich Begründung sowie der Text der Biozid-Verordnung stehen als Download zur Verfügung.
[http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/entwurf_bioziddurchfg_2012_bf.pdf Entwurf: Durchführungsgesetz zur EU-Biozid-Verordnung]
Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV
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