Bund, 23.05.2012
Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen
Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung den vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen sowie die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung beschlossen.
Der Gesetzentwurf und die Verordnung dienen im Wesentlichen der Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen.
Durch die Richtlinie über Industrieemissionen wird die bisherige Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung von 1996 (IVU-Richtlinie) überarbeitet und mit sechs sektoralen Richtlinien, die Anforderungen für bestimmte Anlagenarten enthalten, zusammengefasst. Die Richtlinie stellt das zentrale europäische Regelwerk für die Zulassung und den Betrieb von Industrieanlagen dar. Sie erfasst europaweit ca. 52.000 Anlagen, in Deutschland ca. 9.000 Anlagen.
Die Richtlinie enthält u.a. Regelungen zur verstärkten Anwendung europäischer Emissionsstandards bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten in allen EU-Mitgliedstaaten. Damit sollen bestehende Ungleichheiten in Europa hinsichtlich der Festlegung von Emissionsgrenzwerten ausgeglichen und fairere Wettbewerbsbedingungen erreicht werden. Daneben enthält die Richtlinie im Vergleich zur IVU-Richtlinie strengere Vorgaben für die Überwachung von Genehmigungsauflagen und die allgemeine Überwachung von Anlagen, insbesondere Fristenvorgaben für Vor-Ort-Überwachungen. Die Richtlinie sieht außerdem als neue Pflicht im Hinblick auf die Stilllegung von Anlagen die Rückführung auf den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser auf der Grundlage eines im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu erstellenden Ausgangszustandsberichts vor. Darüber hinaus enthält die Richtlinie einige weitere neue Vorgaben, wie zum Beispiel Unterrichtungs- und Folgenbegrenzungspflichten des Betreibers sowie Behördenpflichten bei Vorfällen oder Unfällen mit erheblichen Umweltauswirkungen.
Der Gesetzentwurf und die Verordnung enthalten die erforderlichen Regelungen zur 1:1-Umsetzung dieser Anforderungen. Daneben wird im Bundes-Immissionsschutzgesetz eine übergreifende Verordnungsermächtigung für alle im Immissionsschutzrecht in Betracht kommenden Bekanntgaben geschaffen, die die bisherigen Verordnungsermächtigungen ablöst. Auf Grund dieser Verordnungsermächtigung wird mit der Verordnung auch eine neue Bekanntgabeverordnung für den Bereich des Immissionsschutzes geschaffen, die das Bekanntgabeverfahren bundeseinheitlich für die betroffenen Stellen und Sachverständige regelt und Anforderungen an die betroffenen Stellen und Sachverständige stellt. Sie ersetzt die bisher durch die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz beschlossenen Vorgaben und fasst diese in einer Verordnung zusammen. Darüber hinaus wird die Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte an die Fortentwicklungen des Rechts angepasst.
Der Gesetzentwurf und die Verordnung bedürfen der Zustimmung des Bundesrats.
[http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/entwurf_gesetz_industrieemissionen.pdf Entwurf: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen]
[http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/entwurf_vo_industrieemissionen.pdf Entwurf: Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung]
Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV
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