Bund, 08.07.2011
Konsolidierte (unverbindliche) Fassung des EEG in der ab 1. Januar 2012 geltenden Fassung
Der Deutsche Bundestag hat am 30. Juni 2011 die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Mit der Entscheidung des Bundesrates am 8. Juli 2011 ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen worden.
Aufgrund des Entwurfs der Bundesregierung (BT-Drucks. 17/6071) und des Beschlusses des Deutschen Bundestages (BT-Drucks. 17/6363) hat das Bundesumweltministerium eine konsolidierte (unverbindliche) Fassung des EEG in der ab 1. Januar 2012 geltenden Fassung erstellt.
[http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_2012.pdf EEG]
Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV
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