Bund, 24.02.2010
Das Bundeskabinett hat am 24.2.2010 den vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften beschlossen. Die vorgeschlagenen Rechtsänderungen dienen der Umsetzung dieser Richtlinie im Bundesumweltrecht sowie der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, soweit Fachkunderegelungen betroffen sind.
Klargestellt wird, dass die Bekanntgabe, Bestimmung oder Anerkennung von Sachverständigen und sachverständigen Stellen grundsätzlich bundesweit gelten. Aus der bundesweiten Geltung ergeben sich Erleichterungen für inländische Sachverständige und Sachverständige aus anderen EU-Staaten, da nicht mehr für jedes Bundesland einzeln eine Bekanntgabe einzuholen ist. Weiterhin können Bekanntgabe-, Bestimmungs- oder Anerkennungsverfahren künftig auf elektronischem Wege und über die in den Bundesländern eingerichteten Einheitlichen Stellen (den "Einheitlichen Ansprechpartner" im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie) abgewickelt werden. Die Festlegung von Bearbeitungsfristen dient ebenfalls der Verfahrensbeschleunigung und entspricht Anforderungen der Dienstleistungsrichtlinie.
[http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/artg_entwurf_bf.pdf Gesetzesentwurf]
Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV
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