Bund, 11.02.2009
Die Bundesregierung ist weiter uneins über das geplante Energieeffizienzgesetz. Ein Entwurf ist derzeit nicht verfügbar.
Der Gesetzentwurf, dessen Inhalt vor allem zwischen Wirtschafts- und Umweltministerium umstritten ist, war zuletzt zur Anhörung an die Länder und die Verbände versandt worden. Die Bundesregierung will laut BMU einen nationalen Einsparwert festlegen mit dem Ziel, bis zum Jahr 2020 die Energieproduktivität gegenüber dem Jahr 1990 zu verdoppeln.
Als Einzelmaßnahme wird die verbindliche Einführung eines Energiemanagements in energieintensiven Betrieben diskutiert. Das BMU drängt zudem darauf, dass Energielieferanten zukünftig Energieeinsparmaßnahmen gegenüber ihren Kunden durchführen müssen.
Mit der Neuregelung soll die [179242 EU-Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen] in innerstaatliches Recht umgesetzt werden.
Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV
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