Bund, 15.01.2009
Wesentlicher Inhalt der geplanten Änderung des [11444 Bundeswaldgesetzes]: Die Aufgaben der so genannten "Forstwirtschaftlichen Vereinigungen" werden unbeschränkt denen von "Forstbetriebsgemeinschaften" gleichgestellt.
Ziel der Änderung sei eine Verwaltungsvereinfachung und Aufwandreduzierung für Waldbesitzer und Behörden. Die Marktstrukturen der Holzwirtschaft selbst würden nicht berührt, so die Entwurfsbegründung.
Hintergrund: Die Strukturentwicklung der Holzindustrie zwingt die Forstbetriebsgemeinschaften, sich zu größeren Einheiten zusammenzuschließen. Derzeit existiert hierzu als Rechtsrahmen nur die - bislang mit geringeren Kompetenzen ausgestattete - "Forstwirtschaftliche Vereinigung", die jetzt aufgewertet wird.
[http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2009/0001-0100/45-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/45-09.pdf Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes]
Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV
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