Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
Vom 20. Januar 2017 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 13. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 43)
Die Änderungen durch Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a, b und d treten gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen und zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung vom 13. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 43) erst am 7. August 2026 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
Auf Grund des § 17 Absatz 1 Nummer 1 und 2 und Absatz 5 des Chemikaliengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3498, 3991) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:
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