Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Hamburg
Vom 5. Mai 1987, HmbGVBl. S. 97, geändert am 5. Juli 2005, HmbGVBl. S. 275
Auf Grund von § 10 Absatz 1 Satz 2 des Hamburgischen Wassergesetzes in der Fassung vom 29. November 1977 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 363) wird verordnet:
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