Sachgebiet: Strahlenschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 14. Oktober 1992, BGBl. I S. 1766, zuletzt geändert am 29. November 2018, BGBl. I S. 2034, 2199
Auf Grund des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 7 und 13 und des § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 des Atomgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), § 54 Abs. 1 Satz 1 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1830), verordnet die Bundesregierung:
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