Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Rheinland-Pfalz
Vom 18. Juli 2005, GVBl. S. 323, geändert am 22. Dezember 2008, GVBl. S. 4
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206, S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27. Oktober 1997 (ABl. EG Nr. L 305, S. 42) der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (AB1| EG Nr. L 103, S. 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/49/EG der Kommission vom 29. Juli 1997 (ABl. EG Nr. L 223, S. 9)
Aufgrund des § 22a Abs. 2 Satz 3 des Landespflegegesetzes in der Fassung vom 5. Februar 1979 (GVBl. S. 36), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GVBl. S. 98), BS 791-1, verordnet die Landesregierung:
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: