Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Hamburg
Vom 24. Juni 2005, Amtl. Anz. S. 1235, geändert am 27. September 2005, Amtl. Anz. S. 1726
Auf Grund der BioAbfV in der Fassung vom 21. September 1998 werden mit sofortiger Wirkung folgende Messstellen benannt:
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