Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Rheinland-Pfalz
Vom 4. Juli 1974, GVBl. S. 299, zuletzt geändert am 6. Oktober 2015, GVBl. S. 283, 294
Auf Grund des § 4 Abs. 4 des Gesetzes über die Beseitigung von Abfällen (Abfallbeseitigungsgesetz - AbfG -) vom 7. Juni 1972 (BGBl. I S. 873) verordnet die Landesregierung:
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