Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Bund
Vom 22. Juli 1974 (BGBl. I S. 1505), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 24. Juni 2022 (BGBl. I S. 959, 965)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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