Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Hessen
Vom 8. Februar 2006, GVBl. I S. 31, geändert am 17. Oktober 2006 GVBl. I S. 547, ber. am 3. Januar 2007, GVBl. I S. 8
Aufgrund des § 32 des Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung vom 16. Januar 2004 (GVBl. I S. 22), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Januar 2006 (GVBl. I S. 22), wird nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister des Innern und für Sport verordnet:
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