Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Sachsen
Vom 18. April 2006, SächsGVBl. S. 121
Aufgrund von § 42 Abs. 1 Satz 3 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB) vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 3007) und § 5 Satz 1 der Verordnung über die fachlichen Anforderungen an die in der Futtermittelüberwachung tätigen Kontrolleure (Futtermittelkontrolleur-Verordnung - FuttMKontrV) vom 28. März 2003 (BGBl. I S. 464), die durch Artikel 2 § 3 Abs. 25 des Gesetzes vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 2657) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Nr. 5 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft vom 21. März 2006 (SächsGVBl. S. 76) wird verordnet:
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