Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Brandenburg
Vom 19. Januar 2000, GVBl. II S. 58, geändert am 19. Juni 2006, GVBl. II S. 218
Auf Grund des § 127 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 und des § 127 Abs. 4 Satz 2 des Landesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 1999 (GVBl. I S. 446) verordnet der Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung:
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