Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Berlin
Vom 15. Mai 2006, ABl. S. 2064
Stadt VIII C 11
Telefon: 9025-2234 oder 9025-0, intern 925-2234
Die Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen aus Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes richtet sich nach der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) in der Fassung vom 21. September 2004. - Die GIRL wird nachfolgend abgedruckt.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: