Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Saarland
Vom 2. Dezember 2002 (Amtsbl. S. 2508), zuletzt geändert durch Artikel 171 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629, 2665)
Aufgrund des § 18 Satz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 101 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) in Verbindung mit § 6 des Saarländischen Bodenschutzgesetzes vom 20. März 2002 (Amtsbl. S. 990), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393), verordnet das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz:
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