Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3250), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280)
Änderungen durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280) treten gem. Artikel 6 Absatz 2 am 1. Oktober 2024 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
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