Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Bayern
Vom 14. November 1996, GVBl. S. 454, zuletzt geändert am 13. September 2005, GVBl. S. 493
Auf Grund des Art. 83 Abs. 4 Satz 2 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 1993 (GVBl. S. 65, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.Juli 1996 (GVBl. S.289), erläßt das Bayerische Staatsministerium des Innern folgende Verordnung:
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