Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Niedersachsen
Vom 14. Januar 2015, Nds. GVBl. S. 3
Aufgrund des § 28 Abs. 3 Sätze 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch § 44 Abs. 4 des Gesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324), wird verordnet:
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