Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 6. Februar 2002 (BGBl. I S. 589), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 27. September 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 265 S. 22)
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.
Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Öko-Kennzeichengesetzes vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3441) verordnet das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft:
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