Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt
Vom 21. Dezember 2004, GVBl. LSA S. 879
Aufgrund des § 17 Abs. 4 Satz 1 des Forstvermehrungsgutgesetzes vom 22. Mai 2002 (BGBl. I S. 1658) und des § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198, 2203), wird verordnet:
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