Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Berlin
Vom 7. Mai 2015, GVBl. S. 258
Auf Grund des § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Berlin vom 21. Juni 2011 (GVBl. S. 303), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Oktober 2014 (GVBl. S. 362) geändert worden ist, wird verordnet:
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