Entwurf: Achtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 8. BImSchG
Bund, 01.12.2009
Umsetzung der Richtlinie 2008/50/EG
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Abl. L 152 vom 11.6.2008, S. 1) in deutsches Recht, soweit die Umsetzung nicht durch Verordnung erfolgt. Er enthält die zur Umsetzung erforderlichen gesetzlichen Regelungen.
Durch die Änderungen werden insbesondere folgende Anforderungen der Richtlinie 2008/50/EG umgesetzt:
- Information der Öffentlichkeit
- Ablösung von Aktionsplänen durch Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen
- Luftreinhaltepläne bei Überschreitung von Zielwerten