BMU legt Entwurf einer Nachhaltigkeitsverordnung-Biomassestrom vor
Bund, 19.02.2009
Das Bundesumweltministerium hat am 12. Februar 2009 den Entwurf einer "Nachhaltigkeitsverordnung-Biomassestrom" vorgelegt. Sie enthält Anforderungen an die Einspeisung von Strom aus flüssiger Biomasse, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird.
Künftig ist danach die EEG-Vergütung geknüpft an naturverträgliche und soziale Standards, die während der gesamten Produktions- und Lieferkette beispielsweise von Palmöl zur Stromerzeugung eingehalten werden müssen. Das so genannte Treibhausgas-Minderungspotenzial nachhaltig produzierter Strommengen muss ab Inkrafttreten 35%, ab 2017 dann 50% und ab 2018 mindestens 60% betragen. Dieser Wert berücksichtigt über die eigentliche Verfeuerung hinaus:
Entwurf und Begründung "Nachhaltigkeitsverordnung-Biomassestrom"