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Vorschrift Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz

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  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. November 2017, GVBl. S. 246

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Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Thüringen

In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. November 2017 (GVBl. S. 246), geändert am 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 731, 741)

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mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1147439

Erster Abschnitt
Kreislauf- und Abfallwirtschaft

§ 1 Förderung des Ressourcenschutzes und der Kreislaufwirtschaft

§ 2 Vorbildwirkung der öffentlichen Hand

Zweiter Abschnitt
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

§ 3 Bestimmung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

§ 4 Aufgaben kreisangehöriger Gemeinden

§ 5 Betretungsrecht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

§ 6 Satzung

§ 7 Kleinmengensammlung

Dritter Abschnitt
Deponien

§ 8 Deponie-Eigenkontrolle

§ 9 Veränderungssperre

Vierter Abschnitt
Abfallwirfschaftsplanung

§ 10 Abfallbilanzen

§ 11 Abfallwirtschaftskonzepte

§ 12 Abfallwirtschaftsplan

§ 13 Abfallvermeidungsprogramme

Fünfter Abschnitt
Zuständigkeiten

§ 14 Abfallbehörden

§ 15 Sachliche Zuständigkeit des Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

§ 16 Sachliche Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte

§ 17 Mitwirkung bei Berichts- und Informationspflichten, Selbstbetroffenheit unterer Abfallbehörden

§ 18 Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

§ 19 Sachliche Zuständigkeit der Polizei

§ 20 Sachliche Zuständigkeit für die Marktüberwachung

§ 21 Zuständigkeit für Anordnungen bei allgemeiner Überwachung oder im Einzelfall

§ 22 Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

§ 23 (aufgehoben)

Sechster Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 24 Bußgeldvorschriften

§ 25 Weitere Verordnungsermächtigungen

§ 26 Überwachung, allgemeine Anordnungsbefugnis, Grundrechtseinschränkung

§ 27 Gleichstellungsbestimmung

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