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Weitere Fassungen
- In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985, BGBl. I S. 1565, zuletzt geändert am 29. August 2008, BGBl. I S. 1793
- In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985, BGBl. I S. 1565, zuletzt geändert am 26. Februar 2008, BGBl. I S. 215
- In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985, BGBl. I S. 1565, zuletzt geändert am 23. November 2007, BGBl. I S. 2631
Rechtsprechung zu: AtG
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985, BGBl. I S. 1565, zuletzt geändert am 17. März 2009, BGBl. I S. 556
In der Version vom 17.03.2009 treten die Änderungen betreffend die §§ 23 und 57b des Atomgesetzes am 25.03.2009, alle übrigen Änderungen am 01.01.2010 in Kraft.
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften§ 1 Zweckbestimmung des Gesetzes
Zweiter Abschnitt
Überwachungsvorschriften§ 4 Beförderung von Kernbrennstoffen
§ 4a Deckungsvorsorge bei grenzüberschreitender Beförderung
§ 4b Beförderung von Kernmaterialien in besonderen Fällen
§ 5 Berechtigung zum Besitz von Kernbrennstoffen; staatliche Verwahrung
§ 6 Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen
§ 7b Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
§ 8 Verhältnis zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
§ 9a Verwertung radioaktiver Reststoffe und Beseitigung radioaktiver Abfälle
§ 9b Planfeststellungsverfahren
§ 11 Ermächtigungsvorschriften (Genehmigung, Anzeige, allgemeine Zulassung)
§ 12 Ermächtigungsvorschriften (Schutzmaßnahmen)
§ 12a Ermächtigungsvorschrift (Entscheidung des Direktionsausschusses)
§ 12d Register über hochradioaktive Strahlenquellen
§ 13 Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen
§ 14 Haftpflichtversicherung und sonstige Deckungsvorsorge
§ 15 Rangfolge der Befriedigung aus der Deckungsvorsorge
§ 17 Inhaltliche Beschränkungen, Auflagen, Widerruf, Bezeichnung als Inhaber einer Kernanlage
§ 21a Kosten (Gebühren und Auslagen) oder Entgelte für die Benutzung von Anlagen nach § 9a Abs. 3
Dritter Abschnitt
Verwaltungsbehörden§ 22 Zuständigkeit für grenzüberschreitende Verbringungen und deren Überwachung
§ 23 Zuständigkeit des Bundesamtes für Strahlenschutz
§ 23a Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes
§ 23b Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes
Vierter Abschnitt
Haftungsvorschriften§ 25a Haftung für Reaktorschiffe
§ 26 Haftung in anderen Fällen
§ 27 Mitwirkendes Verschulden des Verletzten
§ 28 Umfang des Schadensersatzes bei Tötung
§ 29 Umfang des Schadensersatzes bei Körperverletzung
§ 34 Freistellungsverpflichtung
§ 36 Aufteilung der Freistellung zwischen Bund und Ländern
§ 37 Rückgriff bei der Freistellung
§ 39 Ausnahmen von den Leistungen des Bundes und der Länder
§ 40 Klagen gegen den Inhaber einer Kernanlage, die in einem anderen Vertragsstaat gelegen ist
§ 40a Gerichtsstand für Schadensersatzklagen gegen den Inhaber einer Kernanlage
Fünfter Abschnitt
BußgeldvorschriftenSechster Abschnitt
Schlußvorschriften§ 53 Erfassung von Schäden aus ungeklärter Ursache
§ 54 Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 55 (Aufhebung von Rechtsvorschriften)
§ 57a Überleitungsregelung aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 57b Betrieb und Stillegung der Schachtanlage Asse II
§ 58a Übergangsvorschrift für die Umweltverträglichkeitsprüfung