Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Bayern
Vom 8. Oktober 2018, AllMBl. Nr. 14 S. 929
Die Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) vom 15. März 2016 (AllMBl. S. 1425), die durch Bekanntmachung vom 27. März 2017 (AllMBl. S. 181) geändert worden sind, sind aufgrund der Ergebnisse der Anfang 2018 durchgeführten Evaluierung der Härtefallförderung im Teil B der RZWas 2016 anzupassen. Insbesondere werden folgende Punkte geändert:
- Verlängerung der Geltungsdauer der RZWas bis 31. Dezember 2021,
- Absenkung der Härtefallschwellen in drei Bereichen:
- im Raum mit besonderen Handlungsbedarf nach LEP,
- für die Anlagenförderung nach Nr. 2.2.3 RZWas 2016,
- für Verbundleitungen und -kanäle sowie Sanierungs- und Strukturkonzepte,
- Anhebung der Förderpauschalen für die Sanierung von Wasserleitungen und Kanälen,
- Entfall der Deckelung der Gesamt-Zuwendungen auf 1,4 bzw. 1,95 Mio. Euro.
Mit dieser Bekanntmachung werden die RZWas 2018 bekannt gegeben.
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