Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Hessen
Vom 19. November 2018, GVBl. S. 678
FFN 56-11
Aufgrund des § 37c Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2018 (BGBl. I S. 862), verordnet die Landesregierung:
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