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Vorschrift Brandenburgische Bauordnung

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  • Vom 15. November 2018 (GVBl. I Nr. 39 S. 1), zuletzt geändert am 9. Februar 2021 (GVBl. I Nr. 5 S. 1)

  • Vom 15. November 2018 (GVBl. I Nr. 39 S. 1), zuletzt geändert am 18. Dezember 2020 (GVBl. I Nr. 44 S. 1, 9)

  • Vom 15. November 2018 (GVBl. I Nr. 39 S. 1), geändert am 18. Dezember 2020 (GVBl. I Nr. 44 S. 1)

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Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

Sachgebiet: Baurecht

Gesetzgeber: Brandenburg

Vom 15. November 2018 (GVBl. I Nr. 39 S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. September 2023 (GVBl. I Nr. 18 S. 1)

Amtliche Anmerkung:

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1) sowie aus der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36) sind beachtet worden.

Hinweis der Redaktion:

Die Änderungen durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 18. Dezember 2020 (GVBl. I Nr. 44 S. 1, 9) treten gemäß Artikel 3 Absatz 2 derselben Vorschrift an dem Tag in Kraft, an dem die Musterholzbaurichtlinie in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen im Amtsblatt für Brandenburg bekannt gemacht wird und sind daher noch nicht umgesetzt.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1227736

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffe

§ 3 Allgemeine Anforderungen

Teil 2
Das Grundstück und seine Bebauung

§ 4 Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden

§ 5 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken

§ 6 Abstandsflächen, Abstände

§ 7 Teilung von Grundstücken

§ 8 Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze

Teil 3
Bauliche Anlagen

Abschnitt 1
Gestaltung

§ 9 Gestaltung

§ 10 Anlagen der Außenwerbung

Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung

§ 11 Baustelle

§ 12 Standsicherheit

§ 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse

§ 14 Brandschutz

§ 15 Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz

§ 16 Verkehrssicherheit

§ 16a Bauarten

Abschnitt 3
Bauprodukte

§ 16b Allgemeine Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten

§ 16c Anforderungen für die Verwendung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten

§ 17 Verwendbarkeitsnachweise

§ 18 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

§ 19 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

§ 20 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall

§ 21 Übereinstimmungsbestätigung

§ 22 Übereinstimmungserklärung der Herstellerin oder des Herstellers

§ 23 Zertifizierung

§ 24 Prüf-, Zertifizierungs-, Überwachungsstellen

§ 25 Besondere Sachkunde- und Sorgfaltsanforderungen

Abschnitt 4
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Wände, Decken, Dächer

§ 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

§ 27 Tragende Wände, Stützen

§ 28 Außenwände

§ 29 Trennwände

§ 30 Brandwände

§ 31 Decken

§ 32 Dächer

§ 32a Photovoltaikanlagen für die Stromerzeugung auf Dächern

Abschnitt 5
Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen

§ 33 Erster und zweiter Rettungsweg

§ 34 Treppen

§ 35 Notwendige Treppenräume, Ausgänge

§ 36 Notwendige Flure, offene Gänge

§ 37 Fenster, Türen, sonstige Öffnungen

§ 38 Umwehrungen

Abschnitt 6
Technische Gebäudeausrüstung

§ 39 Aufzüge

§ 40 Leitungsanlagen, Installationsschächte und Installationskanäle

§ 41 Lüftungsanlagen

§ 42 Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung, Brennstoffversorgung

§ 43 Sanitäre Anlagen

§ 44 Kleinkläranlagen, Gruben

§ 45 Aufbewahrung fester Abfallstoffe

§ 46 Blitzschutzanlagen

Abschnitt 7
Nutzungsbedingte Anforderungen

§ 47 Aufenthaltsräume

§ 48 Wohnungen

§ 49 Notwendige Stellplätze und notwendige Abstellplätze für Fahrräder

§ 50 Barrierefreies Bauen

§ 51 Sonderbauten

Teil 4
Die am Bau Beteiligten

§ 52 Grundpflichten

§ 53 Bauherrin und Bauherr

§ 54 Entwurfsverfasserin und Entwurfsverfasser

§ 55 Unternehmerin und Unternehmer

§ 56 Bauleiterin und Bauleiter

Teil 5
Bauaufsichtsbehörden, Verfahren

Abschnitt 1
Bauaufsichtsbehörden

§ 57 Aufbau und Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden

§ 58 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden sowie der amtsfreien Gemeinden, der Ämter, der Verbandsgemeinden, mitverwalteten Gemeinden und mitverwaltenden Gemeinden als Sonderordnungsbehörden

Abschnitt 2
Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit

§ 59 Grundsatz

§ 60 Vorrang anderer Gestattungsverfahren

§ 61 Genehmigungsfreie Vorhaben

§ 62 Bauanzeigeverfahren

Abschnitt 3
Genehmigungsverfahren

§ 63 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

§ 64 Baugenehmigungsverfahren

§ 65 Bauvorlageberechtigung

§ 65a Voraussetzung für die Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten

§ 65b Eintragungsverfahren für Antragstellende aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 65c Ausgleichsmaßnahmen

§ 65d Vorübergehende und gelegentliche Dienstleistungserbringung von bauvorlageberechtigten Ingenieuren, Anzeigeverfahren

§ 66 Bautechnische Nachweise

§ 67 Abweichungen

§ 68 Bauantrag, Bauvorlagen

§ 69 Behandlung des Bauantrags

§ 70 Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit

§ 71 Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

§ 72 Baugenehmigung, Baubeginn

§ 72a Typengenehmigung

§ 73 Geltungsdauer der Baugenehmigung und des Vorbescheides

§ 74 Teilbaugenehmigung

§ 75 Vorbescheid

§ 76 Genehmigung Fliegender Bauten

§ 77 Bauaufsichtliche Zustimmung

Abschnitt 4
Bauaufsichtliche Maßnahmen

§ 78 Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte

§ 79 Einstellung von Arbeiten

§ 80 Beseitigung von Anlagen, Nutzungsuntersagung

§ 81 Anpassung bestehender baulicher Anlagen

Abschnitt 5
Bauüberwachung

§ 82 Bauüberwachung

§ 83 Bauzustandsanzeigen, Aufnahme der Nutzung

Abschnitt 6
Baulasten

§ 84 Baulasten, Baulastenverzeichnis

Teil 6
Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften, Übergangsvorschriften

§ 85 Ordnungswidrigkeiten

§ 86 Rechtsvorschriften

§ 86a Technische Baubestimmungen

§ 87 Örtliche Bauvorschriften

§ 88 Übergangsvorschriften

Anlage (zu § 65 Absatz 3 Nummer 3 und § 65a Absatz 1 Nummer 1)
Leitlinien zu Ausbildungsinhalten

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