Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen
Vom 10. Dezember 2018, GV. NRW. S. 675
Auf Grund des § 87 Absatz 1 Nummer 1 und 5, Absatz 8 und Absatz 9 der Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018 - vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421) verordnet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung nach Anhörung des zuständigen Ausschusses des Landtages:
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