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Vorschrift Verordnung zur Festlegung EU-weiter Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG

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  • Vom 19. Dezember 2018 (ABl. L 59 S. 8), ber. 4. Juli 2019 (ABl. L 180 S. 31)

  • Vom 19. Dezember 2018 (ABl. L 59 S. 8),

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DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/331 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2018 zur Festlegung EU-weiter Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ((EU) 2019/331)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 19. Dezember 2018 (ABl. L 59 S. 8), geändert am 30. Januar 2024 (ABl. L, 2024/873, 4.4.2024)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1238272

Präambel

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Geltungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Nationale Verwaltungsregelungen

Kapitel II
Antragstellung, Berichterstattung und Überwachungsvorschriften

Artikel 4 Von Betreibern von Bestandsanlagen gestellte Anträge auf kostenlose Zuteilung

Artikel 5 Von neuen Marktteilnehmern gestellte Anträge auf kostenlose Zuteilung

Artikel 6 Allgemeine Überwachungspflicht

Artikel 7 Überwachungsgrundsätze

Artikel 8 Inhalt und Übermittlung des Plans zur Überwachungsmethodik

Artikel 9 Änderungen des Plans zur Überwachungsmethodik

Artikel 10 Aufgliederung in Anlagenteile

Artikel 11 Kontrollsystem

Artikel 12 Datenlücken

Artikel 13 Verwendung elektronischer Vorlagen

Kapitel III
Zuteilungsregeln

Artikel 14 Nationale Umsetzungsmaßnahmen

Artikel 15 Historische Aktivitätsrate für Bestandsanlagen

Artikel 16 Zuteilung auf Anlagenebene für Bestandsanlagen

Artikel 17 Historische Aktivitätsrate für neue Marktteilnehmer

Artikel 18 Zuteilung an neue Marktteilnehmer

Artikel 19 Zuteilung für Steamcracken

Artikel 20 Zuteilung für Vinylchlorid-Monomer

Artikel 21 Wärmeflüsse zwischen Anlagen

Artikel 22a Konditionalität für die kostenlose Zuteilung im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz

Artikel 22b Konditionalität für die kostenlose Zuteilung im Zusammenhang mit Plänen zur Klimaneutralität

Artikel 22c Nichtkumulierbarkeit der in den Artikeln 22a und 22b vorgesehenen Kürzung um 20 %

Artikel 22d Aktualisierung des Plans zur Klimaneutralität

Artikel 22e Veröffentlichung des Plans zur Klimaneutralität

Artikel 23 Änderungen der Zuteilung an Anlagen

Artikel 24 Verzicht auf die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten

Artikel 25 Fusionen und Spaltungen

Artikel 26 Einstellung des Betriebs einer Anlage

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 27 Aufhebung des Beschlusses 2011/278/EU

Artikel 28 Inkrafttreten

ANHANG I

ANHANG II

ANHANG III

ANHANG IV

ANHANG V

ANHANG VI

ANHANG VII

ANHANG VIII

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