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Vorschrift Messstellenbetriebsgesetz

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  • Vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2034), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 151)

  • Vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2034), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 405)

  • Vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2034), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Mai 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 133)

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Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2034), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Februar 2025 (BGBl. I 2025 Nr. 51)

Amtliche Anmerkung:

In diesem Gesetz finden sich technische Vorgaben, die in Teil 2 im Kapitel 3 zusammengefasst sind. Diese Regelungen wurden notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1251819

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Teil 2
Messstellenbetrieb

Kapitel 1
Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb und dessen Finanzierung

§ 3 Messstellenbetrieb

§ 4 Genehmigung des grundzuständigen Messstellenbetriebs

§ 5 Auswahlrecht des Anschlussnutzers

§ 6 Auswahlrecht des Anschlussnehmers; Folgen für das Auswahlrecht des Anschlussnutzers

§ 7 Entgelt für den grundzuständigen Messstellenbetrieb; besondere Kostenregulierung

§ 8 Messstelle

§ 9 Messstellenverträge

§ 10 Inhalt von Messstellenverträgen

§ 11 Dokumentationspflicht; Auffangzuständigkeit für den grundzuständigen Messstellenbetrieb; Festlegungskompetenz

§ 12 Rechte des Netzbetreibers

§ 13 Nutzung des Verteilernetzes zur Datenübertragung

Kapitel 2
Wechsel des Messstellenbetreibers

§ 14 Wechsel des Messstellenbetreibers

§ 15 Mitteilungspflichten beim Übergang

§ 16 Übergang technischer Einrichtungen; Meldepflicht

§ 17 Wechsel des Anschlussnutzers

§ 18 Ausfall des Dritten als Messstellenbetreiber

Kapitel 3
Technische Vorgaben zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit beim Einsatz von Smart-Meter-Gateways

§ 19 Allgemeine Anforderungen an Messsysteme; Verordnungsermächtigung

§ 20 Anbindbarkeit von Messeinrichtungen für Gas an das Smart-Meter-Gateway

§ 21 Mindestanforderungen an intelligente Messsysteme

§ 22 Mindestanforderungen an das Smart-Meter-Gateway durch Schutzprofile und Technische Richtlinien

§ 23 Sichere Anbindung an das Smart-Meter-Gateway

§ 24 Zertifizierung des Smart-Meter-Gateway

§ 25 Smart-Meter-Gateway-Administrator; Zertifizierung

§ 26 Aufrechterhaltung eines einheitlichen Sicherheitsniveaus

§ 27 Weiterentwicklung von Schutzprofilen und Technischen Richtlinien; Ausschuss Gateway-Standardisierung

§ 28 Inhaber der Wurzelzertifikate

Kapitel 4
Ergänzende Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen

§ 29 Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen, Steuerungseinrichtungen und modernen Messeinrichtungen

§ 30 Wirtschaftliche Vertretbarkeit der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen; Preisobergrenzen; Festlegungskompetenz

§ 31 Agiler Rollout, Anwendungsupdate

§ 32 Wirtschaftliche Vertretbarkeit der Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen

§ 33 Anpassungen, Aufhebungen oder Neufestlegungen bei Preisobergrenzen und Vermutungstatbeständen; Festlegungskompetenzen

§ 34 Standard- und Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers; Verordnungsermächtigung

§ 35 Angemessenes Entgelt für Zusatzleistungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers

§ 36 Ausstattungspflichten und freie Wahl des Messstellenbetreibers

§ 37 Informationspflichten des grundzuständigen Messstellenbetreibers

§ 38 Zutrittsrecht

Kapitel 5
Liegenschaftsmodernisierung; Anbindungsverpflichtung

§ 39 Liegenschaftsmodernisierung

§ 40 Anbindungsverpflichtung

Kapitel 6
Übertragung der Grundzuständigkeit für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme

§ 41 Möglichkeit zur Übertragung der Grundzuständigkeit

§ 42 Fristen

§ 43 Folgen einer erfolgreichen Übertragung der Grundzuständigkeit

§ 44 Scheitern einer Übertragung der Grundzuständigkeit

§ 45 Ausstattungsverpflichtungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers

Kapitel 7
Verordnungsermächtigungen; Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur

§ 46 Verordnungsermächtigungen

§ 47 Festlegungen der Bundesnetzagentur

§ 48 Analysen und Berichte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Teil 3
Regelungen zur Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen

Kapitel 1
Berechtigte; Allgemeine Anforderungen an die Datenverarbeitung

§ 49 Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 50 Zulässigkeit und Umfang der Verarbeitung von Daten

§ 51 Anforderungen an die Verarbeitung von Daten beim Smart-Meter-Gateway; Rolle des Smart-Meter-Gateway-Administrators

§ 52 Allgemeine Anforderungen an die Datenkommunikation; Anonymisierung und Pseudonymisierung

§ 53 Auskunftsrechte des Anschlussnutzers

§ 54 Transparenzvorgaben für Verträge

Kapitel 2
Zulässiger Umfang der Datenerhebung; Besondere Anforderungen

§ 55 Messwerterhebung Strom

§ 56 Erhebung von Netzzustandsdaten

§ 57 Erhebung von Stammdaten

§ 58 Messwerterhebung Gas

§ 59 Weitere Datenerhebung

Kapitel 3
Besondere Anforderungen an die Datenverarbeitung; Übermittlungs- und Archivierungspflicht; Löschung

Abschnitt 1
Pflichten des Messstellenbetreibers

§ 60 Datenübermittlung; sternförmige Kommunikation; Löschung oder Anonymisierung

§ 61 Verbrauchsinformationen für den Anschlussnutzer bei intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen

§ 62 Messwertverarbeitung zu Zwecken des Anlagenbetreibers

§ 63 Übermittlung von Stammdaten; Löschung

§ 64 Löschung von übermittelten Netzzustandsdaten

§ 65 Weitere Datenübermittlung

Abschnitt 2
Zulässiger Datenaustausch: Pflichten der übrigen an der Datenkommunikation Beteiligten

§ 66 Messwertnutzung zu Zwecken des Netzbetreibers; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung

§ 67 Messwertverarbeitung zu Zwecken des Übertragungsnetzbetriebs und der Bilanzkoordination; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung

§ 68 Messwertverarbeitung zu Zwecken des Bilanzkreisverantwortlichen; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung

§ 69 Messwertverarbeitung zu Zwecken des Energielieferanten; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung

§ 70 Messwertverarbeitung auf Veranlassung des Anschlussnutzers; weiterer Datenaustausch

Abschnitt 3
Besondere Fallgruppen

§ 71 Nachprüfung der Messeinrichtung; Haftung bei Beschädigungen

§ 72 Öffentliche Verbrauchseinrichtungen

§ 73 Verfahren bei rechtswidriger Inanspruchnahme

Kapitel 4
Verordnungsermächtigung; Festlegungen der Bundesnetzagentur

§ 74 Verordnungsermächtigung

§ 75 Festlegungen der Bundesnetzagentur

Teil 4
Besondere Aufgaben der Regulierungsbehörden

§ 76 Aufsichtsmaßnahmen der Bundesnetzagentur

§ 77 Monitoring-Bericht der Bundesnetzagentur

Anlage (zu § 22 Absatz 2 Satz 1)
Übersicht über die Schutzprofile und Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik2

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