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Vorschrift Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz

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Sächsisches Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz - SächsDSUG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Sachsen

Vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358)

Amtliche Anmerkung:

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 89, L 127 vom 23.5.2018, S. 9).

Hinweis der Redaktion:

Bitte beachten Sie, dass das Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz gem. Artikel 26 Abs. 1 Gesetz zur Neustrukturierung des Polizeirechtes des Freistaates Sachsen vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358, 419) erst am 1. Januar 2020 in Kraft tritt.

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mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1252752

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Abschnitt 2
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 4 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

§ 5 Verarbeitung zu anderen Zwecken

§ 6 Verarbeitung zu archivarischen, wissenschaftlichen und statistischen Zwecken

§ 7 Verarbeitung auf Grund einer Einwilligung

§ 8 Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen

§ 9 Datengeheimnis

§ 10 Automatisierte Einzelentscheidung

Abschnitt 3
Rechte der betroffenen Person

§ 11 Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung

§ 12 Benachrichtigung betroffener Personen

§ 13 Auskunftsrecht

§ 14 Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung

§ 15 Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

§ 16 Recht zur Anrufung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten

§ 17 Gerichtlicher Rechtsschutz gegen Anordnungen des Sächsischen Datenschutzbeauftragten und bei dessen Untätigkeit

Abschnitt 4
Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter

§ 18 Auftragsverarbeitung

§ 19 Gemeinsam Verantwortliche

§ 20 Sicherheit der Datenverarbeitung

§ 21 Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten

§ 22 Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

§ 23 Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung

§ 24 Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten

§ 25 Anhörung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten

§ 26 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

§ 27 Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen

§ 28 Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen

§ 29 Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen

§ 30 Verfahren bei Übermittlungen

§ 31 Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung

§ 32 Protokollierung

§ 33 Vertrauliche Meldungen von Verstößen

Abschnitt 5
Datenschutzbeauftragter

§ 34 Benennung

§ 35 Stellung

§ 36 Aufgaben

Abschnitt 6
Sächsischer Datenschutzbeauftragter

§ 37 Zuständigkeit

§ 38 Unabhängigkeit

§ 39 Aufgaben

§ 40 Befugnisse

§ 41 Tätigkeitsbericht

Abschnitt 7
Datenübermittlung an Drittstaaten und an internationale Organisationen

§ 42 Allgemeine Voraussetzungen

§ 43 Datenübermittlung ohne Angemessenheitsbeschluss mit geeigneten Garantien

§ 44 Datenübermittlung ohne Angemessenheitsbeschluss und ohne geeignete Garantien

§ 45 Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittstaaten

Abschnitt 8
Gegenseitige Amtshilfe

§ 46 Gegenseitige Amtshilfe

Abschnitt 9
Schadensersatz und Sanktionen

§ 47 Schadensersatz

§ 48 Bußgeldvorschriften

§ 49 Strafvorschriften

Abschnitt 10
Einschränkung von Grundrechten

§ 50 Einschränkung von Grundrechten

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