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Vorschrift Verordnung über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor

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VERORDNUNG (EU) 2019/941 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. Juni 2019 über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89/EG ((EU) 2019/941)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 5. Juni 2019 (ABl. L 158 S. 1)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1254061

Präambel

KAPITEL I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Zuständige Behörde

KAPITEL II
Risikobewertung

Artikel 4 Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit der Stromversorgungssicherheit

Artikel 5 Methode zur Bestimmung von regionalen Szenarien für Stromversorgungskrisen

Artikel 6 Bestimmung regionaler Szenarien für Stromversorgungskrisen

Artikel 7 Bestimmung von nationalen Szenarien für Stromversorgungskrisen

Artikel 8 Methode für kurzfristige und saisonale Abschätzungen der Angemessenheit

Artikel 9 Kurzfristige und saisonale Abschätzungen der Angemessenheit

KAPITEL III
Risikovorsorgeplan

Artikel 10 Erstellung der Risikovorsorgepläne

Artikel 11 Inhalt der Risikovorsorgepläne - nationale Maßnahmen

Artikel 12 Inhalt der Risikovorsorgepläne - regionale und bilaterale Maßnahmen

Artikel 13 Bewertung der Risikovorsorgepläne durch die Kommission

KAPITEL IV
Bewältigung von Stromversorgungskrisen

Artikel 14 Frühwarnung und Erklärung einer Stromversorgungskrise

Artikel 15 Zusammenarbeit und Unterstützung

Artikel 16 Einhaltung von Marktvorschriften

KAPITEL V
Evaluierung und Beobachtung

Artikel 17 Nachträgliche Evaluierung

Artikel 18 Beobachtung

Artikel 19 Behandlung vertraulicher Informationen

KAPITEL VI
Schlussbestimmungen

Artikel 20 Zusammenarbeit mit den Vertragsparteien der Energiegemeinschaft

Artikel 21 Freistellungen

Artikel 22 Übergangsbestimmung bis zur Einrichtung regionaler Koordinierungszentren

Artikel 23 Aufhebung

Artikel 24 Inkrafttreten

ANHANG
MUSTER FÜR DEN RISIKOVORSORGEPLAN

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