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Vorschrift Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen, im gewerblichen oder kommunalen Einsatz befindlichen leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Klassen M1, M2, N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro 3, 4 und 5 oder Euro I, II, III, IV, V und EEV mit Stickoxidminderungssystemen

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  • Vom 19. Juni 2019 (BAnz AT 10.07.2019 B2), berichtigt am 30. Juli 2019 (BAnz AT 06.08.2019 B2)

  • Vom 19. Juni 2019 (BAnz AT 10.07.2019 B2)

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Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen, im gewerblichen oder kommunalen Einsatz befindlichen leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Klassen M1, M2, N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro 3, 4 und 5 oder Euro I, II, III, IV, V und EEV mit Stickoxidminderungssystemen

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 19. Juni 2019 (BAnz AT 10.07.2019 B2), geändert am 6. November 2019 (BAnz AT 27.11.2019 B2)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1268837

Präambel

1 Förderziel und Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

1.2 Rechtsgrundlagen

2 Gegenstand der Förderung

3 Zuwendungsempfänger

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

7 Verfahren

7.1 Antragsverfahren

7.2 Bewilligungsverfahren

7.3 Verwendungsnachweis

7.4 Zu beachtende Vorschriften

8 Inkrafttreten

Anhang I
Technische Anforderungen an Stickoxid (NOx)-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung für die Nachrüstung an leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen (NOxMS-H-leicht)

1 Allgemeines

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen

1.3 Abkürzungsverzeichnis

2 Anforderungen an NOx-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-H-leicht) für die Nachrüstung an leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen

3 Übereinstimmungskriterien für NOx-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-H-leicht) für die Nachrüstung an leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen

4 Messtechnischer Nachweis

4.1 Messfahrzeug

4.2 Familienbildung zum messtechnischen Nachweis

4.3 Notwendige messtechnische Nachweise

5 Verwendungsbereich

6 Kraftstoff/Kraftstoffqualität

7 Prüfung des NOx-Minderungssystems mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-H-leicht) für die Nachrüstung an leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen

7.1 Einbau des zu prüfenden NOx-Minderungssystems (NOxMS-H-leicht)

7.2 Messfahrten und Prüfablauf

7.2.1 Messfahrt nach Vorgaben für eine ISC-Prüfung

7.2.2 Messfahrt zur Darstellung unterschiedlicher Abgastemperaturverteilungen

8 Bewertungskriterien für NOx-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-H-leicht)

8.1 Minderungsrate für Messfahrten gemäß Nummer 7.2.1

8.2 Minderungsrate für Messfahrten gemäß Nummer 7.2.2

9 Messtechnik

9.1 Messtechnische Ausrüstung

9.2 Messung mit zwei transportablen Emissionsmesseinrichtungen (PEMS)

9.3 Messung mit einer transportablen Emissionsmesseinrichtung (PEMS)

10 Überwachungsmaßnahmen

10.1 Dauerhaltbarkeitsnachweis durch den Hersteller/Genehmigungsinhaber

10.2 Bestätigungsprüfungen durch die Genehmigungsbehörde

10.3 Übereinstimmungsfaktor

11 Genehmigung/Betriebserlaubnis

12 Aufhebung der Allgemeinen Betriebserlaubnis für NOx-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-H-leicht) für die Nachrüstung an leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen

13 Zusätzliche Anforderungen zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für NOx-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-H-leicht) für die Nachrüstung an leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen

13.1 Einhaltung der Typgenehmigungsvorschriften

13.2 Betriebsverhalten und Sicherheit

13.3 Geräuschverhalten

13.4 Elektromagnetische Verträglichkeit

13.5 Austausch vorhandener/Nachrüstung nicht vorhandener PMS

13.6 Anforderungen an das PMS als Bestandteil des NOxMS-H-leicht

13.7 Entnahmestellen/Temperaturmessstellen

13.8 Warn- und Aufforderungssysteme

13.8.1 Vorhandene OBD-/NC-/Warn- und Aufforderungssysteme

13.8.2 Anzeige-, Warn- und Aufforderungssysteme für NOxMS-H-leicht

13.9 NH3-Emissionen

13.10 Sekundär-Emissionen

13.11 Änderungen an emissionsrelevanten Bauteilen und/oder Systemkomponenten

13.12 Einbau- und Installationsanweisungen

13.13 Eingriff in die Motorsteuerung, das OBD-System und Kommunikationsschnittstellen

13.14 Ermittlung der Änderung der Kraftstoffverbrauchswerte bzw. der CO2-Emissionen im Fall von Fahrzeugen der Schadstoffklassen Euro 3, 4 und 5.

13.14.1 Testverfahren und Bewertung der Messergebnisse

13.14.2 Verwendungsbereich

14 Einbau und Abnahme der Nachrüstung mit NOx-Minderungssystemen mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-H-leicht) für die Nachrüstung an leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen

14.1 Einbau

14.2 Abnahme

Anlage 1a (zu Nummer 2)
Beschreibungsbogen/Informations-Dokument

Anlage 1b (zu Nummer 5)
Verwendungsbereich

Anlage 2 (zu Nummer 13)
Antrag auf Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für NOx-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-H-leicht) für die Nachrüstung an leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen und erforderliche Unterlagen

Anlage 3 (zu Nummer 14.2)
Abnahmebescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau eines genehmigten NOx-Minderungssystems mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-H-leicht) für die Nachrüstung an leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde

1 Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaus

2 Angaben zum Kraftfahrzeug

3 Angaben zum NOx-Minderungssystem (NOxMS-H-leicht)

4 Angaben zu den Fahrzeugpapieren

Anhang II
Liste der in den Jahren 2017 und 2018 im Jahresmittel von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen jeweils absteigend sortiert nach der Höhe der jeweils gemessenen Werte

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