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Vorschrift Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

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  • Vom 17. April 2019 (ABl. L 151 S. 70)

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RICHTLINIE (EU) 2019/882 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen ((EU) 2019/882)

Sachgebiet: Verbraucherschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 17. April 2019 (ABl. L 151 S. 70), berichtigt am 13. August 2019 (ABl. L 212 S. 73)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1271453

Präambel

KAPITEL I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Geltungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

KAPITEL II
Barrierefreiheitsanforderungen und freier Verkehr

Artikel 4 Barrierefreiheitsanforderungen

Artikel 5 Geltendes EU-Recht im Bereich des Personenverkehrs

Artikel 6 Freier Warenverkehr

KAPITEL III
Pflichten der Wirtschaftsakteure, die mit Produkten befasst sind

Artikel 7 Pflichten der Hersteller

Artikel 8 Bevollmächtigte

Artikel 9 Verpflichtungen der Importeure

Artikel 10 Verpflichtungen der Händler

Artikel 11 Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten

Artikel 12 Identifizierung der Wirtschaftsakteure, die mit Produkten befasst sind

KAPITEL IV
Pflichten der Dienstleistungserbringer

Artikel 13 Pflichten der Dienstleistungserbringer

KAPITEL V
Grundlegende Veränderungen von Produkten oder Dienstleistungen und unverhältnismäßige Belastungen für die Wirtschaftsakteure

Artikel 14 Grundlegende Veränderungen und unverhältnismäßige Belastungen

KAPITEL VI
Harmonisierte Normen und technische Spezifikationen von Produkten und Dienstleistungen

Artikel 15 Konformitätsvermutung

KAPITEL VII
Konformität der Produkte und CE-Kennzeichnung

Artikel 16 EU-Konformitätserklärung für Produkte

Artikel 17 Allgemeine Grundsätze für die CE-Kennzeichnung von Produkten

Artikel 18 Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung

KAPITEL VIII
Marktüberwachung von Produkten und Schutzklauselverfahren der Union

Artikel 19 Marktüberwachung von Produkten

Artikel 20 Nationale Vorgehensweise bei Produkten, die die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen

Artikel 21 Schutzklauselverfahren der Union

Artikel 22 Formale Nichtkonformität

KAPITEL IX
Konformität von Dienstleistungen

Artikel 23 Konformität von Dienstleistungen

KAPITEL X
Barrierefreiheitsanforderungen in anderen Rechtsakten der Union

Artikel 24 Barrierefreiheit gemäß anderen Rechtsakten der Union

Artikel 25 Harmonisierte Normen und technische Spezifikationen für andere Rechtsakte der Union

KAPITEL XI
Delegierte Rechtsakte, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 26 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 27 Ausschussverfahren

Artikel 28 Arbeitsgruppen

Artikel 29 Rechtsdurchsetzung

Artikel 30 Sanktionen

Artikel 31 Umsetzung

Artikel 32 Übergangsmaßnahmen

Artikel 33 Berichte und Überprüfung

Artikel 34

Artikel 35

ANHANG I
BARRIEREFREIHEITSANFORDERUNGEN FÜR PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN

Abschnitt I
Allgemeine Barrierefreiheitsanforderungen für alle Produkte, die gemäß Artikel 2 Absatz 1 unter diese Richtlinie fallen

Abschnitt II
Barrierefreiheitsanforderungen in Bezug auf die Produkte gemäß Artikel 2 Absatz 1, mit Ausnahme von Selbstbedienungsterminals gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b

Abschnitt III
Allgemeine Barrierefreiheitsanforderungen für alle Dienstleistungen, die gemäß Artikel 2 Absatz 2 unter diese Richtlinie fallen

Abschnitt IV
Zusätzliche Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Dienstleistungen

Abschnitt V
Spezifische Barrierefreiheitsanforderungen im Zusammenhang mit der Beantwortung von an die einheitliche europäische Notrufnummer 112 gerichteten Notrufen durch die am besten geeignete Notrufabfragestelle

Abschnitt VI
Barrierefreiheitsanforderungen für Merkmale, Bestandteile oder Funktionen von Produkten und Dienstleistungen gemäß Artikel 24 Absatz 2

Abschnitt VII
Anforderungen an die Funktionalität

ANHANG II
INDIKATIVE UNVERBINDLICHE BEISPIELE MÖGLICHER LÖSUNGEN, DIE ZUR ERFÜLLUNG DER BARRIEREFREIHEITSANFORDERUNGEN IN ANHANG I BEITRAGEN

ABSCHNITT I:
BEISPIELE FÜR ALLGEMEINE BARRIEREFREIHEITSANFORDERUNGEN FÜR ALLE PRODUKTE, DIE GEMÄß ARTIKEL 2 ABSATZ 1 UNTER DIESE RICHTLINIE FALLEN

ABSCHNITT II:
BEISPIELE FÜR BARRIEREFREIHEITSANFORDERUNGEN FÜR PRODUKTE GEMÄSS ARTIKEL 2 ABSATZ 1, MIT AUSNAHME VON SELBSTBEDIENUNGSTERMINALS GEMÄß ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE b

ABSCHNITT III:
BEISPIELE FÜR ALLGEMEINE BARRIEREFREIHEITSANFORDERUNGEN FÜR ALLE DIENSTLEISTUNGEN, DIE GEMÄß ARTIKEL 2 ABSATZ 2 UNTER DIESE RICHTLINIE FALLEN

ABSCHNITT IV:
BEISPIELE FÜR ZUSÄTZLICHE BARRIEREFREIHEITSANFORDERUNGEN FÜR BESTIMMTE DIENSTLEISTUNGEN

ANHANG III
BARRIEREFREIHEITSANFORDERUNGEN FÜR DIE ZWECKE DES ARTIKELS 4 ABSATZ 4 BETREFFEND DIE BAULICHE UMWELT, IN DER DIE UNTER DIESE RICHTLINIE FALLENDEN DIENSTLEISTUNGEN ERBRACHT WERDEN

ANHANG IV
KONFORMITÄTSBEWERTUNGSVERFAHREN - PRODUKTE

ANHANG V
INFORMATIONEN ÜBER DIENSTLEISTUNGEN, DIE DEN BARRIEREFREIHEITSANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN

ANHANG VI
KRITERIEN ZUR BEURTEILUNG DER UNVERHÄLTNISMÄßIGEN BELASTUNG

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