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Vorschrift Gefährliche explosionsfähige Gemische - Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische

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  • Ausgabe: Juli 2019 (GMBl 2019, S. 638)

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Technische Regeln für Gefahrstoffe – Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische (TRGS 723)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: Juli 2019 (GMBl 2019, S. 638; geändert GMBl 2020, S. 815)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1273298

Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technischen Regeln für Gefahrstoffe bekannt:

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Zündquelle

2.2 Wirksame Zündquelle

2.3 Explosionsfähige Atmosphäre

2.4 Staub/Luft-Gemisch

3 Ermittlung und Vermeidung wirksamer Zündquellen - Allgemeines

4 Ermittlung von wirksamen Zündquellen

5 Vermeidung des Wirksamwerdens von Zündquellen

5.1 Allgemeines

5.2 Heiße Oberflächen

5.2.1 Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung

5.2.2 Allgemeine Schutzmaßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen, in den Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung erforderlich sind

5.2.3 Schutzmaßnahmen für Zone 0

5.2.4 Schutzmaßnahmen für Zone 1

5.2.5 Schutzmaßnahmen für Zone 2

5.2.6 Schutzmaßnahmen für Zone 20

5.2.7 Schutzmaßnahmen für Zone 21

5.2.8 Schutzmaßnahmen für Zone 22

5.3 Flammen und heiße Gase

5.3.1 Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung

5.3.2 Schutzmaßnahmen für Zonen 0 und 20

5.3.3 Schutzmaßnahmen für Zonen 1 und 2 sowie 21 und 22

5.4 Zündquellen durch mechanische Reib, Schlag- und Abriebvorgänge

5.4.1 Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung

5.4.2 Schutzmaßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen, in denen Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung erforderlich sind

5.4.3 Schutzmaßnahmen für Zonen 0 und 20

5.4.4 Schutzmaßnahmen für Zonen 1 und 21

5.4.5 Schutzmaßnahmen für Zonen 2 und 22

5.5 Elektrische Anlagen

5.5.1 Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung

5.5.2 Allgemeine Schutzmaßnahmen

5.5.2.1 Allgemeine Anforderungen

5.5.2.2 Auswahl elektrischer Geräte

5.5.2.3 Schutz gegen das Auftreten gefährlicher (zündfähiger) Funken

5.5.2.4 Elektrische Schutzmaßnahmen

5.5.2.5 Freischalten

5.5.2.6 Kabel und Leitungen

5.5.3 Zusätzliche Anforderungen bei Anwendung der Zündschutzart "d" - druckfeste Kapselung

5.5.4 Zusätzliche Anforderungen bei Anwendung der Zündschutzart "i" - Eigensicherheit - in Anlagen für die Zonen 1, 21, 2 und 221)

5.5.4.1 Betriebsmittel

5.5.4.2 Kabel und Leitungen

5.5.4.3 Anschluss eigensicherer Stromkreise

5.5.4.4 Erdung eigensicherer Stromkreise

5.5.4.5 Nachweis der Eigensicherheit

5.5.4.6 Kabel- und Leitungseinführungen

5.5.5 Zusätzliche Anforderungen bei Anwendung der Zündschutzart "i" - Eigensicherheit - in Anlagen für die Zonen 0 und 20

5.6 Elektrische Ausgleichsströme, kathodischer Korrosionsschutz

5.6.1 Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung

5.6.2 Schutzmaßnahmen bei Ausgleichsströmen

5.6.2.1 Schutzmaßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen, in denen Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung erforderlich sind

5.6.2.2 Schutzmaßnahmen für Zone 2 und 22

5.6.3 Schutzmaßnahmen für kathodisch geschützte Anlagen

5.6.3.1 Allgemeine Schutzmaßnahmen

5.6.3.2 Schutzmaßnahmen für die Zonen 0, 20, 1 und 21

5.6.3.3 Schutzmaßnahmen für Zonen 2 und 22

5.7 Statische Elektrizität

5.8 Blitzschlag

5.8.1 Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung

5.8.2 Schutzmaßnahmen gegen Blitzschlag in explosionsgefährdeten Bereichen, in denen Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung erforderlich sind

5.9 Elektromagnetische Felder im Bereich der Frequenzen von 9 x 103 Hz bis 3 x 1011 Hz

5.9.1 Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung

5.9.2 Schutzmaßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen, in denen Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung erforderlich sind

5.10 Elektromagnetische Strahlung im Bereich der Frequenzen von 3 x 1011 Hz bis 3 x 1015 Hz bzw. Wellenlängen von 1000 µm bis 0,1 µm (optischer Spektralbereich)

5.10.1 Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung

5.10.2 Schutzmaßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen, in denen Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung erforderlich sind

5.11 Ionisierende Strahlung

5.11.1 Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung

5.11.2 Schutzmaßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen, in denen Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung erforderlich sind

5.12 Ultraschal

5.12.1 Allgemeine Hinweise

5.12.2 Zündwirksamkeit von Ultraschall gegenüber Partikeln und Staub-Luft Gemischen

5.12.3 Zündwirksamkeit von Ultraschall an der Flüssigkeitsoberfläche

5.13 Adiabatische Kompression, Stoßwellen, strömende Gase

5.13.1 Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung

5.13.2 Schutzmaßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen, in denen Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung erforderlich sind

5.14 Chemische Reaktionen

5.14.1 Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung

5.14.2 Schutzmaßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen, in denen Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung erforderlich sind

5.15 Schutzmaßnahmen zu mechanischen Reib, Schlag- und Abriebvorgängen beim Einsatz von Werkzeugen

Literaturhinweise

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