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Vorschrift Richtlinie für den Fachkundenachweis von verantwortlichen Personen in Anlagen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen (Zwischenlager)

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Richtlinie für den Fachkundenachweis von verantwortlichen Personen in Anlagen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen (Zwischenlager)

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 22. Juli 2019 – S I 6 – 138317/4 – (GMBl 2019 S. 667)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1273729

Bekanntmachung

Anlage S I 6 - 13831-7/4
Richtlinie für den Fachkundenachweis von verantwortlichen Personen in Anlagen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen (Zwischenlager)

1. Einleitende Bestimmungen

1.1 Begriffsbestimmungen

1.2 Gesetzliche Grundlagen

1.3 Anwendungsbereich

1.4 Verantwortliche Personen

1.4.1 Leiter des Zwischenlagers

1.4.2 Fach- und Teilbereichsleiter

1.4.3 Leiter der Qualitätssicherungsüberwachung

1.4.4 Leiter vom Dienst

2. Fachkundenachweis und Anforderungen an die fachliche Ausbildung sowie an die praktische Erfahrung

2.1 Allgemeine Anforderungen für verantwortliches Fach- und Führungspersonal

2.2 Leiter des Zwischenlagers

2.3 Teil- oder Fachbereichsleiter

2.4 Leiter der Qualitätssicherungsüberwachung

2.5 Leiter vom Dienst

2.6 Stellvertreter

3. Nachweis der Fachkunde

3.1 Fachgespräch

4. Erhaltung der Fachkunde

5.Übergangs- und Ausnahmeregelungen

Anhang 1:
Inhalt der Fachkunde des sonstigen verantwortlichen Personals

I. Ausbildung im Strahlenschutz

II. Kenntnisse im Brand- und Arbeitsschutz

III. Anlagenspezifische Ausbildung

Anhang 2:
Inhalt der Fachkunde des sonstigen verantwortlichen Personals

I. Strahlenschutzkenntnisse

II. Kenntnisse im Brand- und Arbeitsschutz

III. Anlagenspezifische Ausbildung

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