Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 23. September 2019 (GVOBl. M-V S. 614)
Aufgrund des § 13 Absatz 5 Nummer 1, 5 und 7 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes vom 10. Juli 2006 (GVBl. M-V S. 539, 540), das zuletzt durch das Gesetz vom 7. Februar 2019 (GVOBl. M-V S. 67) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung:
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