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Vorschrift VV-Gewässerunterhaltung zweiter Ordnung

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Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz über die am erforderlichen Bedarf ausgerichteten angemessenen Zuweisungen für die Gewässerunterhaltung nach § 32 Abs. 1 und Abs. 2 des Thüringer Wassergesetzes sowie über die Ausreichung der Mittel nach § 6 des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur (VV-Gewässerunterhaltung zweiter Ordnung - VV-GUzO)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Thüringen

Vom 26.08.2019 (ThürStAnz S. 1435)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1285664

Auf Grundlage des § 32 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) vom 28.05.2019 (GVBl. S. 74) sowie des § 6 Abs. 3 des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur vom 14.07.2017 (GVBl. S. 151) in der jeweils geltenden Fassung erlässt das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz im Einvernehmen mit dem Thüringer Finanzministerium folgende Verwaltungsvorschrift über die am erforderlichen Bedarf ausgerichteten angemessenen Zuweisungen für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung sowie für Investitionen in die kommunale Gewässerunterhaltung.

A. Allgemeine Grundsätze, Begriffsdefinitionen und Rechtsgrundlagen

B. Zuweisungen und Zuschüsse an Gewässerunterhaltungsverbände

B.I. Zuweisungen an Gewässerunterhaltungsverbände (§ 32 Abs. 1 ThürWG)

1 Zuweisungsempfänger und Zuweisungszweck

2 Zuweisungsgeber

3 Bedarfsermittlung und Evaluierung

3.1 Bedarfsermittlung

3.2 Evaluierung und Datenerhebung

4 Zuweisungsvoraussetzungen, Umfang und Höhe der Zuweisung

5 Auszahlung

6 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen

7 Aufstellung, Prüfung des Jahresabschlusses und der Verwendung

8 Rücklagen / Rückzahlungen / Kreditaufnahmen

9 Ergänzende Vorgaben der Rechtsaufsichtsbehörde

9.1 Allgemeine Bestimmungen

9.2 Personal

9.3 Gewässerunterhaltungsplan

B.II. Zuwendungen an die Gewässerunterhaltungsverbände für die Jahre 2019, 2020 und 2021

1 Zuwendungsempfänger und Zuwendungszweck

2 Zuwendungsgeber

3 Zuwendungsvoraussetzungen, Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

C. Zuweisungen an Gemeinden im Jahr 2019 (§ 32 Abs. 2 Satz 2 ThürWG)

1 Zuweisungsempfänger und Zuweisungszweck

2 Zuweisungsgeber

3 Zuweisungsvoraussetzungen, Art, Umfang und Höhe der Zuweisung

D. Gültigkeit

Anlage 1:
Verbandsbezogene Zuweisung in den Jahren 2020 bis 2024 nach Abschnitt B.I Nr. 4.6

Anlage 2:
Gewässerunterhaltungsplan-Muster nach Abschnitt B.I Nr. 9.3

Anlage 3:
Verbandsbezogene Zuwendung sowie Abschlag für 2019 nach Abschnitt B.II

Anlage 4:
Höhe der angemessenen Finanzzuweisung für 2019 nach Abschnitt C

Anlage 5:
Erläuterungen zu ausgewählten Abschnitten

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