logo
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Vorschriften
    • Gesamtverzeichnis
    • LBW Kunden
    • Übersichten
      • Das laufende Jahr
      • Die letzten drei Monate
      • Das letzte Quartal
      • das vergangene Jahr
    • Mein Rechtskataster
  • Entscheidungen
  • Infodienst
    • Bestellung
    • Infodienst-Archiv
  • Bestellen
  • Kalender
  • Gesamtverzeichnis
  • LBW Kunden
  • Übersichten
  • Mein Rechtskataster
Vorschrift Sächsische Atom- und Strahlenschutzausführungsverordnung

Aktuelle Fassung

  • Die aktuelle Fassung vollständig anzeigen

Rechtskataster/Versionsvergleich

Bitte beachten Sie die Funktionen zum Rechtskataster und den Versionsvergleich.

  • Einführung in die Funktionen des Rechtskatasters und Versionsvergleichs

Weitere Fassungen/ Versionsvergleich

Änderungstext dieser Fassung anzeigen

Diese Fassung vergleichen

Weitere Fassungen

  • Vom 8. Oktober 2019 (SächsGVBl. S. 710)

  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
  •  

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Ausführung des Atom-, Strahlenschutz- und radiologischen Notfallschutzrechtes (Sächsische Atom- und Strahlenschutzausführungsverordnung - SächsASAVO)

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Sachsen

Vom 8. Oktober 2019 (SächsGVBl. S. 710), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 2. September 2024 (SächsGVBl. SächsGVBl. S. 831, 838)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1285960

Es verordnen aufgrund

  • - des § 5 Absatz 4 des Sächsischen Atom- und Strahlenschutzausführungsgesetzes vom 2. August 2019 (SächsGVBl. S. 647) die Staatsregierung,
  • - des § 5 Absatz 1, 6 und 7 sowie § 6 Satz 2 des Sächsischen Atom- und Strahlenschutzausführungsgesetzes vom 2. August 2019 (SächsGVBl. S. 647) sowie des § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899) das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft,
  • - des § 5 Absatz 2 des Sächsischen Atom- und Strahlenschutzausführungsgesetzes vom 2. August 2019 (SächsGVBl. S. 647) das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
  • - des § 5 Absatz 3 des Sächsischen Atom- und Strahlenschutzausführungsgesetzes vom 2. August 2019 (SächsGVBl. S. 647) das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, dem Staatsministerium des Innern und dem Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz,
  • - des § 5 Absatz 7 des Sächsischen Atom- und Strahlenschutzausführungsgesetzes vom 2. August 2019 (SächsGVBl. S. 647) das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und das Staatsministerium für Kultus
  • - des § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899) das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft mit Zustimmung der Staatsregierung sowie
  • - des § 5 Absatz 2 des Sächsischen Heilberufekammergesetzes vom 24. Mai 1994 (SächsGVBI. S. 935) das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft mit Zustimmung der Landesärztekammer, der Landeszahnärztekammer und der Landestierärztekammer und im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz:

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Zuständigkeit im Bereich des Atom­ und Strahlenschutzrechtes

§ 3 Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

§ 4 Zuständigkeit der Landesdirektion Sachsen und des Sächsischen Oberbergamts

§ 5 Zuständigkeit der Landesärztekammer, der Landeszahnärztekammer und der Landestierärztekammer

§ 6 Zuständigkeit weiterer Behörden und Einrichtungen im Atom und Strahlenschutzrecht

§ 7 Zuständigkeit der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft

§ 8 Zuständigkeiten bei der Überwachung der Umweltradioaktivität

§ 9 Bevorratung, Verteilung und Abgabe von Schutzwirkstoffen

§ 10 Zuständigkeiten weiterer Behörden und Einrichtungen

§ 11 Aufsicht

§ 12 Allgemeine Notfallplanung

§ 13 Besondere Notfallpläne

§ 14 Radiologischer Einsatzstab und radiologisches Lagezentrum Sachsen

§ 15 Notfallübungen, Ausbildung und Schutz der Einsatzkräfte

§ 16 Kostenregelung

§ 17 Kostenregelung für Heilberufekammern

§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Altlasten Spektrum        ARBEITSSCHUTZdigital        Bodenschutz        Erich Schmidt Verlag        Immissionsschutz        KLIMASCHUTZdigital

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück