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Vorschrift Hamburgisches Klimaschutzgesetz

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  • Vom 20. Februar 2020 (HmbGVBl. S. 148), geändert am 12. Mai 2020 (HmbGVBl. S. 280)

  • Vom 20. Februar 2020 (HmbGVBl. S. 148)

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Hamburgisches Gesetz zum Schutz des Klimas (Hamburgisches Klimaschutzgesetz - HmbKliSchG)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Hamburg

Vom 20. Februar 2020 (HmbGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2023 (HmbGVBl. S. 443)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1318465

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Erster Teil
Klimaschutzziele, allgemeine Vorschriften

§ 1 Klimaschutz und Klimaanpassung als Querschnittsaufgaben

§ 2 Ziele des Gesetzes

§ 2a Besondere Bedeutung von erneuerbaren Energien, Netzausbau und Ladeinfrastruktur

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Hamburger Klimaschutzziele

§ 5 Anpassung an die Folgen des Klimawandels

§ 6 Hamburger Klimaplan

§ 7 Klimabeirat

Zweiter Teil
Wärmenetze, Kohleausstieg

§ 8 Anschluss- und Benutzungsgebot

§ 9 Wärme aus Kohleverbrennung in Wärmenetzen

§ 10 Ausbau- und Dekarbonisierungsfahrpläne für Wärmenetze

Dritter Teil
Gebäude, Solargründach, erneuerbare Energien

§ 11 Beschränkungen für den Neuanschluss und Ersatz elektrischer Heizungen

§ 12 (weggefallen)

§ 13 Vorrang des baulichen sommerlichen Wärmeschutzes im Bestand

§ 14 Förderung klimafreundlicher Baustoffe

§ 15 (weggefallen)

§ 16 Verpflichtung zur Errichtung und zur Nutzung von Solargründächern

§ 16a Pflicht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Stellplatzanlagen

§ 17 Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung

§ 18 Ersatzmaßnahmen

§ 19 Kombinationsmöglichkeiten

Vierter Teil
Öffentliche Gebäude und CO2-neutrale Verwaltung

§ 20 Anforderungen an öffentliche Gebäude; Anmietung von Gebäuden durch die öffentliche Hand

§ 21 Nutzung von erneuerbaren Energien

§ 22 Klimafreundliche Baustoffe bei öffentlichen Gebäuden

§ 23 CO2-neutrale Verwaltung

§ 24 Funktionalitätsvorbehalt, Ausnahmen

Fünfter Teil
Wärmeplanung, Wärmekataster und Monitoring der Klimaschutzziele im Gebäudebereich

§ 25 Wärme- und Kälteplanung

§ 26 Wärmekataster

§ 26a Datenverarbeitung, Veröffentlichung anonymisierter Daten für das Wärmekataster

§ 26b Datenübermittlung für das Wärmekataster

§ 27 Monitoring der Klimaschutzziele im Gebäudebereich, Verantwortlicher

§ 28 Datenverarbeitung, Veröffentlichung anonymisierter Daten und Datenübermittlung für das Monitoring der Klimaschutzziele im Gebäudebereich

Sechster Teil
Klimaschutz im Verkehr

§ 29 Nachhaltige Mobilität

§ 29a Emissionsfreie Personenbeförderung

Siebter Teil
Befugnisse der zuständigen Behörden, Vollzug, Datenverarbeitung

§ 30 Befugnisse der zuständigen Behörden, Betretungsrechte, Datenverarbeitungsbefugnisse

§ 31 Beleihung mit Aufgaben der Behörde, Verordnungsermächtigung

§ 32 Hinweispflicht

§ 33 Ordnungswidrigkeiten

§ 34 Förderung von Innovationen im Gebäudebereich

§ 35 Evaluierung der Pflichten aus §§ 16 und 16a

Achter Teil
Übergangsbestimmungen

§ 36 Übergangsbestimmungen

Anlage 1 (zu § 20 Absatz 2)

Anlage 2 (zu § 27 Absatz 1)

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