logo
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Vorschriften
    • Gesamtverzeichnis
    • LBW Kunden
    • Übersichten
      • Das laufende Jahr
      • Die letzten drei Monate
      • Das letzte Quartal
      • das vergangene Jahr
    • Mein Rechtskataster
  • Entscheidungen
  • Infodienst
    • Bestellung
    • Infodienst-Archiv
  • Bestellen
  • Kalender
  • Gesamtverzeichnis
  • LBW Kunden
  • Übersichten
  • Mein Rechtskataster
Vorschrift Quarzhaltiger Staub

Aktuelle Fassung

  • Die aktuelle Fassung vollständig anzeigen

Rechtskataster/Versionsvergleich

Bitte beachten Sie die Funktionen zum Rechtskataster und den Versionsvergleich.

  • Einführung in die Funktionen des Rechtskatasters und Versionsvergleichs

Weitere Fassungen/ Versionsvergleich

Änderungstext dieser Fassung anzeigen

Diese Fassung vergleichen

Weitere Fassungen

  • Ausgabe: April 2020 (GMBl 2020, S. 306)

  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
  •  

Technische Regeln für Gefahrstoffe – Quarzhaltiger Staub (TRGS 559)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Bund

Vom 1. April 2020 (GMBl 2020, S. 306; berichtigt GMBl 2020, S. 371)

Amtliche Anmerkung:

*) Hinweis: Die TRGS 559 wurde vollständig überarbeitet, u. a.

  • – Aktualisierung an den aktuellen Stand des Vorschriften- und Regelwerks,

  • – Berücksichtigung von Erfahrungen aus der Praxis und des Standes der Technik,

  • – Übernahme der Schutzmaßnahmen aus der früheren TRGS 504,

  • – Einbeziehung des Beurteilungsmaßstabes für Quarz (A-Staub) sowie

  • – Aufnahme eines Schutzkonzeptes für begründete Ausnahmen.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1330564

Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technische Regel für Gefahrstoffe bekannt:

- Neufassung der TRGS 559

Die TRGS 559 "Mineralischer Staub", Ausgabe Februar 2010, GMBl 2010 S. 459-493 [Nr. 22/23] (v. 9.4.2010), geändert und ergänzt: GMBl 2011 S. 578-579 [Nr. 29] (v. 1.9.2011), wird wie folgt neu gefasst*):

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Alveolengängiger und einatembarer Staub (A- und E-Staub)

2.2 Quarzhaltiger Staub

2.3 Beurteilungsmaßstab für Quarz

2.4 Staubungsverhalten

2.5 Lufttechnische Maßnahmen

2.6 Branchenübliche Betriebs- und Verfahrensweisen

2.7 Begriffsglossar

3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

3.1 Vorgehensweise

3.2 Ermittlung der staubbelasteten Arbeitsbereiche und Tätigkeiten

3.2.1 Hinweise zur Ermittlung

3.2.2 Tätigkeiten mit pulverförmigen Materialien

3.2.3 Tätigkeiten der Be- und Verarbeitung von festen Materialien

3.3 Ermittlung von Art und Menge der quarzhaltigen Stäube sowie der tätigkeitsbezogenen Informationen

3.4 Ermittlung und Beurteilung der Exposition

3.4.1 Ermittlung der Exposition

3.4.2 Beurteilung der Exposition

3.5 Festlegung von Schutzmaßnahmen (siehe auch Anhang Ablaufschema)

3.5.1 Allgemeines

3.5.2 Maßnahmen nach Anhang I der GefStoffV

3.5.3 Festlegung von Schutzmaßnahmen bei Überschreitung des Beurteilungsmaßstabes

3.6 Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen

3.7 Dokumentation

4 Schutzmaßnahmen

4.1 Hinweise zu den Schutzmaßnahmen

4.2 Grundlegende Schutzmaßnahmen

4.2.1 Staubarme Materialien und Verfahren

4.2.2 Technische Schutzmaßnahmen

4.2.3 Organisatorische Schutzmaßnahmen

4.2.4 Persönliche Schutzmaßnahmen

4.3 Tätigkeitsbezogene Schutzmaßnahmen

4.3.1 Lagern

4.3.2 Transportieren und Fördern (LKW, Kipper, Mulden, Stetigförderer)

4.3.2.1 Fahrstraßen

4.3.2.2 Stetigförderer (Gurtförderer, Kettenförderer, Becherwerke, Schneckenförderer u. a.)

4.3.2.3 Pneumatische Fördersysteme

4.3.3 Handhaben von Schüttgut und pulverförmigen Materialien

4.3.3.1 Allgemeines zum Ein-, Ab-, Umfüllen und Mischen

4.3.3.2 Sackaufgabe

4.3.3.3 Absacken

4.3.4 Be- und Verarbeiten von festen Materialien

4.3.4.1 Zerkleinern

4.3.4.2 Spanende Bearbeitung (Schneiden, Trennen, Schleifen, Fräsen)

4.3.5 Reinigungsarbeiten

4.3.6 Großflächige Staubemissionen im Freien (z. B. Landwirtschaft, Gartenbau)

4.3.7 Tätigkeiten in Dentallaboratorien

5 Schutzmaßnahmenkonzept bei Überschreitung des Beurteilungsmaßstabes

6 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Literaturhinweise

1 Zitierte Literatur

2 Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln

3 Vorschriften, Regeln und Informationen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger

4 Normen

5 Weitere Publikationen und Informationsquellen

Anhang zu TRGS 559:
Ablaufschema Postlegung von Schutzmaßnahmen

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Altlasten Spektrum        ARBEITSSCHUTZdigital        Bodenschutz        Erich Schmidt Verlag        Immissionsschutz        KLIMASCHUTZdigital

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück