logo
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Vorschriften
    • Gesamtverzeichnis
    • LBW Kunden
    • Übersichten
      • Das laufende Jahr
      • Die letzten drei Monate
      • Das letzte Quartal
      • das vergangene Jahr
    • Mein Rechtskataster
  • Entscheidungen
  • Infodienst
    • Bestellung
    • Infodienst-Archiv
  • Bestellen
  • Kalender
  • Gesamtverzeichnis
  • LBW Kunden
  • Übersichten
  • Mein Rechtskataster
Vorschrift Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch

Aktuelle Fassung

  • Die aktuelle Fassung vollständig anzeigen

Rechtskataster/Versionsvergleich

Bitte beachten Sie die Funktionen zum Rechtskataster und den Versionsvergleich.

  • Einführung in die Funktionen des Rechtskatasters und Versionsvergleichs

Weitere Fassungen/ Versionsvergleich

Änderungstext dieser Fassung anzeigen

Diese Fassung vergleichen

Weitere Fassungen

  • Vom 15. Juni 2018 (GVBl. S. 258), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. September 2021 (GVBl. S. 582)

  • Vom 15. Juni 2018 (GVBl. S. 258), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. März 2021 (GVBl. S. 195)

  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
  •  

Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV)

Sachgebiet: Baurecht

Gesetzgeber: Hessen

Vom 15. Juni 2018 (GVBl. S. 258), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 30. September 2021 (GVBl. S. 602, 614)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1420326

Aufgrund

  1. des § 199 Abs. 2 und des § 212 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
  2. des § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. August2017 (BGBl. I S. 3295),
  3. des § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Bestimmung von Zuständigkeiten vom 3. April 1998 (GVBl. IS. 98), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2012 (GVBl. S. 622),
  4. des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2012 (GVBl. S. 622), und
  5. des § 1 des Gesetzes über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Wertgutachtennach dem Siebenten Teil des Bundesbaugesetzes vom 13. März 1972 (GVBl. I S. 73)

verordnet die Landesregierung:

Erster Teil
Öffentliche Immobilienwertermittlung

Erster Abschnitt
Bildung und Zusammensetzung der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte

§ 1 Bildung der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte

§ 2 Zusammensetzung des Gutachterausschusses

§ 3 Berufung der Mitglieder des Gutachterausschusses

§ 4 Vertretung des vorsitzenden Mitglieds des Gutachterausschusses

§ 5 Pflichten der Mitglieder des Gutachterausschusses

§ 6 Abberufung und Beendigung der Amtszeit der Mitglieder des Gutachterausschusses

Zweiter Abschnitt
Aufgaben des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle

§ 7 Aufgaben des Gutachterausschusses

§ 8 Aufgaben des vorsitzenden Mitglieds des Gutachterausschusses

§ 9 Aufgaben der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

§ 10 Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

Dritter Abschnitt
Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse

§ 11 Bildung der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse

§ 12 Aufgaben der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse

Vierter Abschnitt
Verfahren der Gutachterausschüsse

§ 13 Örtliche Zuständigkeit der Gutachterausschüsse

§ 14 Gutachten

§ 15 Inhalt und Führung der Kaufpreissammlung

§ 16 Zugang zur Kaufpreissammlung

§ 17 Bodenrichtwerte

§ 18 Sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten

§ 19 Generalisierte Bodenwerte

§ 20 Besetzung des Gutachterausschusses im Einzelfall

§ 21 Beschlussfassung des Gutachterausschusses

§ 22 Zusammenarbeit der Gutachterausschüsse und der Zentralen Geschäftsstelle

§ 23 Entschädigung der Mitglieder des Gutachterausschusses

Fünfter Abschnitt
Pflichten und Aufsicht

§ 24 Übermittlung von Daten der Flurbereinigungsbehörden

§ 25 Aufsicht über die Gutachterausschüsse, ihre Geschäftsstellen und die Zentrale Geschäftsstelle

Zweiter Teil
Städtebaurecht

§ 26 Widerspruchsverfahren bei der Umlegung und der vereinfachten Umlegung

§ 27 Zuständigkeiten

Dritter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 28 Übergangsvorschriften

§ 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Altlasten Spektrum        ARBEITSSCHUTZdigital        Bodenschutz        Erich Schmidt Verlag        Immissionsschutz        KLIMASCHUTZdigital

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück